| Rehabilitationssport |
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Ihr Arzt kann Ihnen bei entsprechender Indikation Rehabilitationssport nach §44 SGB IX (im Zusammenspiel mit §43 SGB V) verordnen. Die Krankenkassen finanzieren in der Regel 50 oder 90 Trainingseinheiten (in Ausnahmefällen sogar 120 Trainingseinheiten), ggf. sind Folgeverordnungen möglich. Der Sport-Gesundheitspark Berlin e.V. ist im Rehasport für folgende Indikationen anerkannt:
Mehr Informationen erhalten Sie unter der Website des Behindertensportverbandes Berlin in der Rubrik "Rehabilitationssport". |





